Es nervt. Richter entscheiden über Sachverhalte, von denen sie offensichtlich keine Ahnung haben und das hat weitreichende Folgen für Webseitenbetreiber. Noch schlimmer wird es, wenn es windige Menschen gibt, die aus den Lücken massiv Profit schlagen wollen.
Was meinen wir damit?
Aus den uns vorliegenden Informationen sind mehrere 10.000 Schreiben Ende September automatisiert versendet worden. Mit einem Abmahnwert für die außergerichtliche Einigung von 200-300EUR kommen da zwischen 2-3 Millionen EUR je 10.000 Schreiben zusammen. Wenn man dann einen Background-Check der Kanzlei macht, wird das ein „Jahrhundert-Fall“ für die sehr kleine Kanzlei.
Was tun als betroffene Person?
Du fragst dich, muss ich zahlen, oder gibt es Wege, das Problem anders zu lösen?
Da es so viele Betroffene gibt, haben sich einige Wenige zusammengeschlossen und starten hiermit einen Internetaufruf, um den üblen Machenschaften und vor allem Machern das Handwerk zu legen.
D.h. wir verbünden uns, sammeln Informationen und möchten sowohl gegen den Auftraggeber als auch gegen die Kanzlei selbst vorgehen. Vielen Anwaltskollegen, die Ihre Arbeit im Sinne Ihrer Mandanten und im Sinne der Vernunft agieren, sind die Abmahnanwälte ohnehin ein Dorn im Auge. Diese machen den guten Ruf der Anwälte einfach nur kaputt, mit dem Fokus maximalen persönlichen Profit aus dem Fall zu ziehen.
Wie kannst Du dich hier mit anschließen?
Stelle uns dein Schreiben im folgenden Formular bereit. Wir sind bereits mit sehr großen und sehr erfahrenen Kanzleien im Gespräch, um eine Lösung für die Betroffenen zu finden.
Was bringt Dir diese Gruppe?
Nun ja, glaubst Du, ein Richter befasst sich mit deinem Fall, wenn Du als Einzelperson gegen einen Anwalt vorgehst?
Was meinst Du, wie ein Richter reagieren wird, wenn sich mehrere 100 oder besser mehrere 1.000 Personen zusammenfinden? Jawohl, er wird hellhörig und wird sicherlich den Fall, aber Allem voran die Kanzlei sicherlich genauer unter die Lupe nehmen.
Was glaubst Du, welche Möglichkeiten bestehen, wenn wir mit der Anzahl an Betroffenen an die Presse treten?
Wer sind wir?
Wir sind eine Gruppe von Experten aus verschiedenen Fachbereichen, wie z.B. (Web-)Entwickler, Online-Marketer, Administratoren, Security-Spezialisten aber auch Juristen, welche diese Initiative auf die Reise bringen. Wir möchten zusammen mit dir gegen den Irrsinn mit den Abmahnungen vorgehen.
Was tun wir?
In erster Linie sichern wir Beweise und schärfen unsere Datenbasis, mit dem Ziel den Machern des Abmahnwahnsinns das Handwerk zu legen
Warum sind wir (noch) anonym?
Der Fall ist noch so frisch, dass es kaum hilfreiche Informationen im Internet zu finden gibt. Es ist anzunehmen, dass unser Bündnis bald bei der Kanzlei und deren Mitstreiter bekannt wird und man versuchen wird, das Vorgehen im Keim zu ersticken.
Zudem wählen wir hier bewusst scharfe Worte, die uns sicherlich sofort juristisch angekreidet werden können. Daher wird – vorerst – diese Seite von befreundeten Unternehmern außerhalb der EU gewartet und gepflegt.
Sobald wir Klarheit darüber haben, wie wir uns vor Angriffen schützen können, wird sich die Gruppe mit einem gewählten Vertreter innerhalb Deutschlands öffentlich zu erkennen geben.
Was passiert mit deinen Daten?
Tja, das ist das Dilemma in dieser Phase. Wir können uns noch nicht öffentlich bekannt geben, aber Du sollst uns deine Unterlagen weiterreichen? Das verstehen wir. Doch was kann schlimmstenfalls passieren? Wir haben keinerlei Interesse daran, dir als ebenfalls Betroffenem zu schaden. Wir haben aber sehr wohl Interesse, dass Du dich uns anschließt, da wir nur in großer Anzahl etwas bewirken können.
Du kannst mit deinen Informationen dazu beitragen, besser oder gar glimpflich davonzukommen. Das zu bringende Opfer ist, jemandem zu vertrauen, der sich aktuell noch in der Anonymität versteckt.
Versprochen, das werden wir sehr bald ändern!
Was haben wir bereits in der Hand?
Uns liegen genügend Indizien vor, die einen Rechtsmissbrauch beim Mandanten der Kanzlei RAAG, aber auch bei der Kanzlei selbst aufzeigen. Wir müssen nun anhand von tatsächlichen Beweisen dafür Sorge tragen, dass wir die Indizien nun mit genügend Material unterfüttern. Und genau hier kommst DU ins Spiel! Wir brauchen das komplette Anschreiben der Kanzlei, welches dir i.d.R. als Einschreiben zugestellt wurde.
Was kostet das Alles?
Erst einmal nur dein Vertrauen und der Upload! D.h. es ist erst einmal kostenlos.
Es wäre klasse, wenn Du dich später bei den „Organisatoren“ erkenntlich zeigen könntest, aber bei keinem der Organisatoren war das Geld im Fokus, sondern die Ungerechtigkeit, die zum Himmel schreit.
Wir werden schauen, dass wir alle Fälle an eine oder wenige Kanzlei(en) übergeben. Mit der Masse haben wir dann auch nochmals ein ganz anderes Auftreten.
Bevor Kosten entstehen, würden wir dir nochmals die Möglichkeit geben, dich auch eigenständig zu entscheiden, ob Du mitgehen möchtest oder nicht. Erst dann würden evtl. Kosten für dich anfallen.
Was tun mit der Frist?
Die Kanzlei möchte Profit schlagen. d.h. wenn die erste Frist – die in der Regel nur auf 1-2 Werktage angesetzt ist, verstreicht, passiert aus der Erfahrung in unserer Gruppe erst einmal nichts. In der Regel folgen weitere Schreiben, da sich der Streitwert vor Gericht kaum rechnet und auch die Gefahr besteht, dass das „Jahrhundert-Geschäft“ ein abruptes Ende nehmen kann.
Problematischer wird es mit der DSGVO Auskunft, die, sollte diese Bestand haben, per Gesetz klar geregelt ist. Hier gelten 4 Wochen ab Zustellung!
Ende September gab es eine Abmahnwelle, die teilweise erst gegen Ende der ersten Kalenderwoche im Oktober bei Betroffenen eingegangen ist.
Wichtig!
Bewahre die Nachweise des Posteingangs auf, d.h. ggf. das Briefkuvert, Zeugen oder evtl. sogar deinen Postboten. Das erspart dir später ggf. einen Nachforschungsauftrag, wann das Einschreiben bei dir eingegangen ist.
Wichtig!
Unterzeichne auf keinen Fall die Unterlassungserklärung. Diese gäbe der Kanzlei für die Zukunft das Recht, dich erst richtig auszunehmen, da Du ja indirekt ein „Schuldeingeständnis“ mit dem Bezahlen und mit der Unterschrift geleistet hast.
Nun zu deinem Fall
Bitte fülle das folgende Formular aus. An diese Informationen kommt aktuell nur eine sehr kleine Anzahl an Personen dran.
4 Kommentare zu „Google Fonts Abmahnung der RAAG-Kanzlei im Auftrag von Wang Yu“
hallo,
=> gute Aktion!
Hinweis: die Kanzlei Raag verwendet auf Ihrer Webseite Google-Analytics!
siehe unter „Datenschutz“ auf der Raag-Webseite:
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Google Analytics
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Am 10.10. war die Einbindung direkt von einem Google-Server in den USA noch aktiv! (siehe Screenshoot des WebseitenQuellcodes der Raag-Webseite in den von mir hochgeladen Abmahnunterlagen
Zumindest an diesem Tag sind persönliche Daten von mir ( IP-Adresse) beim Aufruf der Raag-Webseite in die USA zu Google übertragen worden.
Heute konnte ich die Einbindung im Quellcode der Raag-Seite nicht mehr finden. Vielleicht haben die auf Beschwerden oder sogar Abmahnungen gegen die Kanzlei reagiert.
für die Einbindung von Google-Analytics auf der Raag-Webseite stehe ich bei Bedarf gerne zur Verfügung.
MfG
Jürgen
Das ist genau mein Humor: Eine Kanzlei, die auf ihrer eigenen Webseite gegen die DGVO vertößt, versendet Abmahnungen wegen DSGVO Vertößen. Warum? Openstreetmap wurde auf der Webseite der Kanzlei (raag-kanzlei.de) ohne meine Zustimmung geladen und selbst in der Datenschutzerklärung findet sich dazu nichts. Hochgradig unseriös!!! Übrigens: Beweismaterial ist gesichert und bereits an die Presse übergeben. Siehe auch Screenshots zu dieser Rezension.
Webseitenbetreiber binden OpenStreetMap über ein iframe bzw. durch den Abruf der Kartenbilder vom Server des Anbieters ein. Auf diese Weise erhebt die Map automatisch Daten zum User, unter anderem die IP-Adresse. Dabei handelt es sich um personenbezogene Daten. Seitenbetreiber müssen dafür Vorgaben aus der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) beachten. Das bedeutet: Informieren Webseitenbetreiber in ihrer Datenschutzerklärung Nutzer nicht darüber, wie, warum und in welchem Umfang sie Daten erheben und an OpenStreetMap versenden, erfüllen sie nicht die Voraussetzungen des deutschen Datenschutzes.
Jemand sollte diese Kanzlei wegen Verstoß gegen DSGVO abmahnen…. 🙂
Hallo Wie kann man euch nun das Abmahnschreiben, dass man erhalten hat zukommen lassen? Ich habe da leider nichts gefunden. Wo ist denn das folgende Formular. Es gibt nur diese Kommentarfunktion. LG
Hallo Birgit,
vielen Dank für den Hinweis. Wir haben ein Kontaktformular über die Kommentare eingeblendet.
Liebe Grüße