Wenn Sie einen Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) begehen, können Sie abgemahnt werden.
Doch welche Fristen gelten bei einer Abmahnung?
Sie haben die Abmahnung in der Woche vom 3.10.2022 zugestellt bekommen und sollen bis zum 7.10.22 reagieren?
In der Regel haben Sie eine Frist von 14 Tagen, um auf eine Abmahnung zu reagieren. In dieser Zeit sollten Sie sich mit dem Absender in Verbindung setzen und die Angelegenheit klären. Wenn Sie innerhalb der Frist keine Reaktion erhalten, kann der Absender eine Klage einreichen.
Wenn Sie jedoch einen wichtigen Grund haben, warum Sie nicht innerhalb der Frist reagieren können, können Sie dies dem Absender mitteilen. In diesem Fall wird die Frist in der Regel auf 28 Tage verlängert. Wichtige Gründe können beispielsweise sein, dass Sie sich in Urlaub befinden oder krank sind.
Auch wenn Sie der Meinung sind, dass die Abmahnung unbegründet ist, sollten Sie nicht einfach ignorieren. Wenn Sie sich nicht mit dem Absender in Verbindung setzen, kann dies zu weiteren rechtlichen Schritten führen.
Wenn Sie Fragen zu Abmahnfristen haben oder Hilfe bei der Klärung einer Abmahnung benötigen, schließen Sie sich gerne uns an.
Entweder mit weiteren Infos hier: Google Fonts Abmahnung der RAAG-Kanzlei im Auftrag von Wang Yu
oder gleich hier im Formular